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Fragen Sie jetzt Ihren Arzt/Ihre Ärztin nach dem bestmöglichen Schutz vor RSV.
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Tests für das RS-Virus:

Um eine Infektion mit dem RS-Virus sicher festzustellen, muss der Erreger mithilfe eines Tests nachgewiesen werden. Denn die Symptome ähneln denen anderer Atemwegserkrankungen und weisen nicht speziell auf die RSV-Erkrankung hin.

RSV-Schnelltest aus der Apotheke

RS-Virustests aus der Apotheke sind sogenannte RSV-Schnelltests. Diese Antigentests weisen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) allein oder in Kombination mit anderen Viren wie SARS-CoV-2 und Grippeviren nach. Genau genommen liefern sie den Nachweis über bestimmte Bestandteile der Viren – die sogenannten Antigene, bei denen es sich um Eiweiße der Virushülle handelt. Die RSV-Tests sind in der Apotheke erhältlich und lassen sich ganz einfach zu Hause als RS-Virusselbsttest durchführen. Die Vorteile eines RSV-Schnelltests sind die einfache, schnelle Handhabung und die geringen Kosten.

 

Wichtig zu wissen: Am genauesten sind die Schnelltests bei Säuglingen und Kleinkindern während der RSV-Saison in der Regel von Oktober bis April. Bei Erwachsenen funktioniert der RS-Virusschnelltest weniger gut. Generell sind Antigen-Schnelltests nicht so sensitiv wie andere Testverfahren. Das bedeutet, dass ein solcher Antigentest die Infektion nicht zu 100 Prozent korrekt nachweisen kann. Er zeigt womöglich ein negatives Testergebnis an, obwohl eine Person an RSV erkrankt ist. Für Erwachsene ist deswegen ein PCR-Test auf das RS-Virus das Testverfahren der Wahl. Dafür müssen Erkrankte z.B. beim Hausarzt einen Abstrich durchführen lassen. Der PCR-Test gibt aber dennoch keine 100%ige Sicherheit, auch wenn er deutlich sensitiver ist als ein Antigenschnelltest.

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Was tun bei positivem RS-Virustest?
Wenn der RS-Virusschnelltest positiv ist, besteht erst mal kein Grund zur übermäßigen Sorge. In der Regel verlaufen RSV-Infektionen bei gesunden älteren Kindern und Erwachsenen mild und sie werden symptomatisch behandelt.
Bei RSV-Risikogruppen wie etwa Säuglingen, Neugeborenen, Kindern mit Vorerkrankungen oder älteren Erwachsenen ab ca. 60 Jahren und Erwachsenen mit Vorerkrankungen, besteht jedoch ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer RSV-Infektion. Sollte es bei ihnen zu stärkeren Symptomen wie Atemnot kommen, sollte unbedingt ein Arzt zurate gezogen werden.
Denken Sie auch daran, dass Sie andere Menschen, besonders solche der RSV-Risikogruppe, nicht gefährden. Eine Impfung kann Risikogruppen vor einem schweren Verlauf und Spätfolgen einer RSV-Infektion schützen.
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RSV-Test im Labor: Polymerase-Kettenreaktion (PCR)

Sensibler als ein Antigen-Schnelltest sind Tests, die sich die Polymerase-Kettenreaktion (PCR) zunutze machen. Die PCR weist kleinste Mengen an Erbgutbestandteilen von RSV nach. Das Verfahren erlaubt es, mit hoher Zuverlässigkeit zwischen an RSV-Erkrankten und nicht an RSV-Erkrankten zu unterscheiden. Auch verschiedene Formen des RS-Virus lassen sich differenzieren. Genau wie beim RSV-Schnelltest können bei einer PCR auch mehrere Erreger nachgewiesen werden – etwa RSV und andere Atemwegserreger wie Influenza und SARS-CoV-2. Fordern Ärzte den Test auf mehrere Erreger beim Labor an, ist von einer Multiplex-PCR die Rede. Allerdings kann ein PCR-Test nur in einem mikrobiologischen Labor durchgeführt werden. Deswegen ist bei RSV-Symptomen bei Erwachsenen zur sicheren Diagnose meist ein Besuch in der Hausarztpraxis nötig. Es wird dann ein Abstrich aus dem Nasen-Rachen-Raum entnommen. Von der Praxis aus gelangt die Probe zur Untersuchung in ein Labor. Die Untersuchung dauert etwa vier bis fünf Stunden, hinzu kommt die Transportzeit ins Labor. Wenn ein Labor viele Proben gleichzeitig zugesandt bekommt, kann es zu Wartezeiten kommen. Meist liegt das Ergebnis innerhalb von ein bis zwei Tagen nach der Probenentnahme beim Arzt vor. Sprechen Sie Ihren Arzt aktiv auf einen RSV-PCR-Test an, denn aktuell testen Ärzte Personen mit Atemwegserkrankungen nicht routinemäßig auf RSV.

Meldepflicht bei positivem RSV-Test

Seit Juli 2023 muss ein RSV-Nachweis dem Gesundheitsamt gemeldet werden, soweit er auf eine akute Infektion hinweist. Das gilt insbesondere für die in ärztlichen Praxen, nicht jedoch für die zu Hause durchgeführten Schnelltests. Die Meldepflicht dient dazu, einen besseren Überblick über die Anzahl an RSV-Infektionen in der Bevölkerung zu erhalten, da die Häufigkeit der Erkrankung – besonders bei Erwachsenen und älteren Menschen – oftmals unterschätzt wird. 

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Die Ständige Impfkommission des Robert Koch-Instituts (STIKO) empfiehlt eine Impfung gegen RSV für alle Menschen ab einem Alter von 75 Jahren. Gleiches gilt für Menschen ab einem Alter von 60 Jahren mit bestimmten Risikofaktoren und schweren Vorerkrankungen. Machen Sie sich am besten rechtzeitig Gedanken darüber und sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin über einen möglichen Impfschutz.
Mehr über die RSV-Impfung erfahren

RSV-Antikörpertests

Weniger übliche RSV-Tests sind Antikörpernachweise, bei denen bestimmte vom Immunsystem hergestellte Stoffe (Antikörper) im Blut bestimmt werden. Die Antikörper können auf eine zurückliegende Infektion mit dem RS-Virus hinweisen, aber keine akute Infektion feststellen. Daher spielen sie in der Akutsituation eine untergeordnete Rolle.

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Weitere Informationen über RSV finden Sie hier:
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Quellen
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Bayart JL, et al. Clinical performance evaluation of the Fluorecare® SARS-CoV-2 & Influenza A/B & RSV rapid antigen combo test in symptomatic individuals. 2023; doi: 10.1016/j.jcv.2023.105419. August 2024.

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Antigen-Schnelltest: Test durch geschulte Personen vor Ort. Verfügbar unter https://www.infektionsschutz.de//coronavirus/tests-auf-sars-cov-2/antigen-schnelltest. August 2024.

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, PCR-Test: Goldstandard unter den Corona-Tests. Verfügbar unter https://www.infektionsschutz.de//coronavirus/tests-auf-sars-cov-2/pcr-test. August 2024.

Frenzen F, et al. Das Respiratorische Synzytial-Virus beim Erwachsenen. 2020; doi: 10.1055/a-0853-2881 August 2024.

Robert Koch-Institut, RSV-Infektionen RKI-Ratgeber. Verfügbar unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_RSV.html August 2024.

Epidemiologisches Bulletin 32/2024 des Robert Koch-Instituts. Verfügbar unter https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Epidemiologisches-Bulletin/2024/32_24.pdf?__blob=publicationFile&v=4. April 2025.

Epidemiologisches Bulletin 15/2025 des Robert Koch-Instituts. Verfügbar unter https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Epidemiologisches-Bulletin/2025/15_25.pdf?__blob=publicationFile&v=2. April 2025.

NP-DE-AVU-WCNT-240015, Apr25