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RSV-Impfung: Kostenübernahme

Seit August 2024 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine RSV-Impfung als Standardimpfung für alle älteren Erwachsenen ab 75 Jahren. Außerdem sollen sich gemäß STIKO auch Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren gegen RSV impfen lassen, wenn eine schwere Grunderkrankung vorliegt oder wenn sie in einer Einrichtung der Pflege leben und somit ein deutlich erhöhtes Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf haben.

RSV-Impfung für Ältere seit Herbst 2024 Kassenleistung: Basierend auf dieser STIKO-Empfehlung wurde die RSV-Impfung neu in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen. Die RSV-Impfung gilt somit für die genannten Personengruppen ab sofort als Kassenleistung (Pflichtleistung).

Das bedeutet für gesetzlich Versicherte: Alle Personen ab 75 Jahren sowie bestimmte Risikogruppen im Alter von 60 bis 74 Jahren haben Anspruch auf eine RSV-Impfung.

Gut zu wissen: Da die Erstattung der RSV-Impfung noch relativ neu ist, erfolgt diese bislang noch nicht in allen Bundesländern automatisch über die elektronische Gesundheitskarte ("Versichertenkarte"). Sprechen Sie dazu am besten mit dem Praxis-Team Ihres Arztes bzw. Ihrer Ärztin.

Kostenerstattung für die RSV-Impfung bei Älteren:
So funktioniert´s

Sollte in Ihrem Bundesland die Kostenübernahme noch nicht automatisch über die Versichertenkarte erfolgen, können Sie die Impfung zunächst selbst bezahlen und anschließend (also: NACH der Impfung) bei Ihrer Krankenkasse die Unterlagen zur Rückerstattung der Kosten einreichen. Dafür senden Sie Ihrer Krankenkasse am besten diese Unterlagen zu:

 - Impfstoff-Rezept

- Rechnung für den Impfstoff (aus der Apotheke)

- Rechnung über die Arzt-Behandlung

Tipp: Nutzen Sie gerne diesen vorgefertigten Antrag auf Kostenerstattung für Ihre Anfrage bei der Krankenkasse.

Eine weitere Möglichkeit: Sie nehmen schon VOR der Impfung Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf und stellen vorab einen Antrag auf Kostenübernahme. Hierfür können Sie gerne diesen vorgefertigten Antrag auf Kostenübernahme verwenden.

RSV-Schutz für Säuglinge, Neugeborene, Schwangere: Individuelle Nachfrage bei der Krankenkasse empfehlenswert

Seit Juni 2024 empfiehlt die STIKO eine passive Immunisierung gegen RSV für alle Neugeborenen und Säuglinge vor der ersten RSV-Saison, unabhängig davon, ob Risikofaktoren wie Frühgeburt oder Vorerkrankungen vorliegen.

Mit Inkrafttreten der RSV-Prophylaxeverordnung Mitte September 2024 ist die RSV-Prophylaxe mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab für alle Neugeborenen und Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Schwangere können ebenfalls bei ihrer Krankenkasse anfragen, ob die Kosten für die RSV-Impfung erstattet werden. Derzeit liegt allerdings keine Empfehlung der STIKO zur Impfung von Schwangeren vor. 

Pflichtleistung oder freiwillige Erstattung?

Was ist eine Pflichtleistung? 

Pflichtleistungen müssen von den Krankenkassen bezahlt werden. Grundlage hierfür ist eine Empfehlung des Impfstoffes durch die Ständige Impfkommission (STIKO) und die nachfolgende Aufnahme dieser Empfehlung in der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Solange diese Umsetzung nicht erfolgt ist, bleibt die Erstattung durch eine Krankenkasse freiwillig. 

Was ist eine freiwillige Erstattung?

Krankenkassen haben die Möglichkeit, Impfleistungen als zusätzliche Leistung freiwillig zu erstatten. Jede Krankenkasse kann selbst entscheiden, welche zusätzlichen Leistungen und unter welchen Voraussetzungen sie diese ihren Versicherten anbietet.

RSV: Wichtige Fakten

1.
RSV-Infektionen verursachen bеі Über-60-Jährigen schätzungsweise 2.500 Todesfälle pro Jahr- allein in Deutschland.*
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2.
RSV-Infektionen können bestehende Grunderkrankungen verschlimmern.
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3.
RSV-Infektionen sind vor allem für Säuglinge und Kleinkinder sowie für ältere Menschen mit chronischen Grunderkrankungen ein Risiko -
sie können schwere Lungenentzündungen
hervorrufen, die eine Krankenhausbehandlung
notwendig machen.
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*Geschätzt anhand RSV-assoziierter akuter Atemwegsinfektionen bei ≥60-jährigen Erwachsenen 
in der deutschen Bevölkerung im Jahr 2019. 

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Weitere Informationen über RSV finden Sie hier:
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Quellen
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Cherukuri, A. et al.: Adults 65 years old and older have reduced numbers of functional memory T cells to respiratory syncytial virus fusion protein. Clin Vaccine Immunol. 2013;20(2):239-247

Leroux-Roels, I. et al.: Safety and immunogenicity of a respiratory syncytial virus prefusion F (RSVPreF3) candidate vaccine in older adults: phase I/II randomized clinical trial. J Infect Dis. 2023;227(6):761-772.

Robert-Koch-Institut. RKI-Ratgeber: RSV-Infektionen: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_RSV.html [letzter Aufruf: 10.04.2024].

Savic, M. et al.: Respiratory syncytial virus disease burden in adults aged 60years and older in high-income countries: a systematic literature review and meta-analysis. Influenza Other Respir Viruses. 2022 November 11.

NP-DE-AVU-WCNT-240005, Sep24